|
Mitglied werden Wichtiges für alle
Interessenten und Neumitglieder Schauen Sie auch mal hier: F A Q |
![]() |
| 1. | Schießsportliche Vereinsaktivitäten | ||
|
Die
SG 1961 ist Mitglied im Deutschen Schützenbund
(DSB).
Dem entsprechend findet die Sportordnung des DSB Anwendung. Alle vom DSB
angebotenen Disziplinen, für die der Schießstand der SG 1961 zugelassen sind, können
auf ihm trainiert werden. Über die Mitgliedschaft in der SG 1961 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an Training, Protokollschießen, Turnieren, Rundenkämpfen, Meisterschaften usw. |
|||
| 2. | Mitgliedschaft | ||
| Dem Interessenten werden Merkblätter und die grüne Anmeldekarte ausgehändigt. Die Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldekarte unter Beifügung eines Passfotos gilt als offizieller Eintritt in den Verein. Bei Eintritt werden Aufnahmegebühr und der anteilige Jahresbeitrag fällig. Von diesem Zeitpunkt an gilt eine 6-monatige Probezeit, in der Neumitglied und auch Vorstand die Möglichkeit haben, von der Aufnahme zurück zu treten. In diesem Fall verbleiben Aufnahmegebühr und der anteilige Jahresbeitrag (6 Monate) beim Verein. | |||
| 3. | Status der Mitgliedschaft | ||
| Der Status der Mitgliedschaft - "aktiv" oder "passiv" - ist frei wählbar. Aktiven Mitgliedern stehen alle Schießstände der SG 1961 entsprechend der waffenrechtlichen Einschränkungen und der Öffnungszeiten offen. Passive Mitglieder müssen Standgebühr entrichten und etwaige Startgelder selbst tragen. | |||
| 4. | Schießzeiten | ||
|
Die
aktuellen Schießzeiten finden Sie auf unserer Startseite. Bogenschützen
sind davon ausgenommen, da das Freigelände jederzeit zur Verfügung steht.
Während der Wintermonate stehen den Bogenschützen Sporthallen zur
Verfügung (Ort und Zeit auf Anfrage). Während Wettkämpfen oder der Ausrichtung von Meisterschaften auf unserem Gelände sind die entsprechenden Stände den Wettkampfteilnehmern vorbehalten. Weitere Öffnungs- / Schließungszeiten finden Sie unter "Termine". |
|||
| 5. | Mitgliedsbeiträge und Arbeitspflicht | ||
|
Beiträge sind satzungsgemäß im Januar zu entrichten. Es besteht eine
Arbeitspflicht für alle Mitglieder
während der Stadtmeisterschaften und eventuell anderer Meisterschaften als
Standaufsicht. Aktive Schützen sind dazu verpflichtet, mehrmals jährlich als Standaufsicht (laut Waffengesetz) während der Schießzeiten zu fungieren. Beiträge u. Arbeitspflicht bzw. Ersatzleistungen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. |
|||
| 6. | Wiederkehrende Veranstaltungen bei der SG 1961 | ||
|
|||
| 7. | Mitgliedsbeiträge (Auszug) | ||
|
|
Jahresmitgliedsbeitrag |
Aufnahmegebühr |
|
| Alles Weitere erfahren Sie bei einem Gespräch mit unseren Vorstandsmitgliedern im Schützenhaus! | |||
Weitere Infos: INFO@SGNI.DE NEWSLETTER bestellen faq
zur Startseite der Schützengesellschaft